Die Familienstiftung: Vermögen, das zusammenbleibt.
Wann eine Familienstiftung mehr leistet als jede Schenkung – und welchen Preis sie hat.
Vermögen, das über Jahrzehnte aufgebaut wurde, zerfällt häufig in einer einzigen Generation: durch Erbteilung, Pflichtteilsansprüche, Scheidungen oder schlicht unterschiedliche Interessen. Die Familienstiftung setzt hier an. Sie gehört niemandem – und genau das macht sie zum stabilsten Träger für Familienvermögen.
Was eine Familienstiftung ist.
Die Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, deren Zweck die Versorgung einer oder mehrerer Familien ist. Der Stifter überträgt Vermögen endgültig auf die Stiftung. Die Familienmitglieder werden Begünstigte (Destinatäre), aber nicht Eigentümer.
Seit der Stiftungsrechtsreform vom 1. Juli 2023 gilt ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht im BGB. Das neue Stiftungsregister startet nach aktueller Planung erst 2028.
Was die Stiftung leistet.
- Zusammenhalt: Immobilien und Beteiligungen bleiben gebündelt, auch über mehrere Generationen und Stämme.
- Schutz: Das Vermögen gehört keinem Familienmitglied. Zugewinnausgleich, Gläubiger und Erbstreit greifen deshalb nicht unmittelbar darauf zu.
- Governance: Die Satzung regelt, wer entscheidet, wer was erhält und unter welchen Bedingungen – etwa Ausbildung oder Mitarbeit im Familienunternehmen.
- Einfluss des Stifters: Der Stifter kann sich selbst als Vorstand einsetzen und die Stiftung zu Lebzeiten prägen.
Die steuerliche Seite.
Bei der Errichtung fällt Schenkung- oder Erbschaftsteuer an. Die Steuerklasse richtet sich nach dem entferntest Berechtigten (§ 15 Abs. 2 ErbStG). Sind nur Kinder und Enkel begünstigt, gilt Steuerklasse I. Betriebsvermögen kann die Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG erhalten.
Alle 30 Jahre wird die Erbersatzsteuer fällig. Das Gesetz fingiert einen Erbgang auf zwei Kinder: Zwei Freibeträge von je 400.000 € werden abgezogen, der Steuersatz richtet sich nach der Hälfte des Vermögens. Die Steuer kann auf Antrag in 30 Jahresraten entrichtet werden.
Laufend zahlt die Stiftung rund 15,8 % Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag. Bei reiner Vermögensverwaltung fällt keine Gewerbesteuer an. Dividenden aus Kapitalgesellschaften sind bei Beteiligungen ab 10 % zu 95 % steuerfrei. Immobilienverkäufe nach zehn Jahren bleiben – anders als in einer GmbH – steuerfrei.
Ausschüttungen an Familienmitglieder unterliegen beim Empfänger der Abgeltungsteuer von 25 %. Die Stiftung kann also thesaurieren und gezielt ausschütten.
Familienstiftung, GmbH oder Familien-KG?
| Familien-KG | Vermögensverwaltende GmbH | Familienstiftung | |
|---|---|---|---|
| Eigentümer | Familienmitglieder | Gesellschafter | niemand (verselbständigtes Vermögen) |
| Laufende Mieterträge | persönlicher Steuersatz | ca. 15,8 % (mit erweiterter Kürzung) | ca. 15,8 % |
| Immobilienverkauf nach 10 Jahren | steuerfrei | steuerpflichtig | steuerfrei |
| Erbersatzsteuer | nein | nein | alle 30 Jahre |
| Schutz vor Zersplitterung | über Gesellschaftsvertrag | über Satzung | am stärksten |
| Rückholbarkeit | möglich | möglich | faktisch nicht |
Der Preis der Stiftung.
Die Stiftung ist eine Entscheidung für Generationen. Das Vermögen ist endgültig weggegeben, eine Auflösung ist schwierig und erneut steuerpflichtig. Hinzu kommen Gründungs- und laufende Verwaltungskosten sowie die Erbersatzsteuer. In der Praxis lohnt sich die Familienstiftung deshalb vor allem bei größeren Vermögen, Unternehmensbeteiligungen oder mehreren Familienstämmen.
Häufig ist nicht die Stiftung allein die Lösung, sondern ihre Kombination: etwa eine Stiftung als Kommanditistin einer Familien-KG oder als Gesellschafterin einer Holding.
Fazit.
Die Familienstiftung ist kein Steuersparmodell, sondern ein Instrument für Kontinuität. Wer sie erwägt, sollte zuerst die Frage beantworten, was mit dem Vermögen in 30 Jahren geschehen soll – und erst dann die Rechtsform wählen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Rechtsstand: Oktober 2026. Für die Richtigkeit im Einzelfall übernehmen wir keine Gewähr.
Gute Strukturen entstehen vor der nächsten Entscheidung.
Sie denken über eine Familienstiftung nach? Wir prüfen mit Ihnen, ob sie zu Ihrem Vermögen und Ihrer Familie passt.
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