
Restnutzungsdauer-Gutachten: Mehr Abschreibung für Bestandsimmobilien.
Warum 2 % AfA für ältere Gebäude oft zu wenig sind – und wie ein Gutachten die Abschreibung verdoppeln kann.
Artikel lesenOb Vermieter zu viel Steuern zahlen, entscheidet sich selten in der Steuererklärung, sondern beim Kauf, bei der Sanierung und in der Frage, wem die Immobilie gehört. Wir zeigen Ihnen, wo bei Ihren Objekten Spielraum liegt.
Für Eigentümer vermieteter Wohn- und Gewerbeimmobilien im Privatvermögen.
Für Gebäude, die zwischen 1925 und 2022 fertiggestellt wurden, unterstellt das Gesetz eine Nutzungsdauer von 50 Jahren. Ein Mehrfamilienhaus aus den 1970er-Jahren hält aber kaum noch so lange. Wer eine kürzere Restnutzungsdauer nachweist, schreibt entsprechend schneller ab (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
Seit Ende 2025 hat die Finanzverwaltung ihre strengen Vorgaben zu den Gutachten aufgehoben. Für viele Bestandsobjekte ist der Weg damit wieder offen.
Vereinfachtes, illustratives Beispiel: Gebäudeanteil 1 Mio. €, Grenzsteuersatz 42 %. Die gesamte Abschreibung bleibt gleich, sie fließt aber doppelt so schnell. Kein Ergebnis für einen konkreten Fall.
Die Prüfpunkte folgen dem Lebenszyklus Ihrer Immobilie. Ausführlich mit allen Grenzen und Fristen finden Sie sie in unserer kostenlosen Checkliste.
Ab einem gewissen Bestand bringt die Frage, wem die Immobilie gehört und in welcher Form, mehr als jede einzelne Werbungskostenposition. Zu jedem Weg finden Sie einen ausführlichen Fachbeitrag.
Höhere Abschreibung für ältere Gebäude – beim Kauf und für Objekte, die Sie bereits halten.
Fachbeitrag 02Neue, höhere Abschreibungsbasis in der Familie. Die Kinder versteuern die Mieten; Ihr Veräußerungsgewinn ist nach zehn Jahren Haltedauer steuerfrei.
Fachbeitrag 03Rund 15,8 % Steuer auf thesaurierte Mieten mit erweiterter Kürzung – für Eigentümer, die ansparen und reinvestieren.
Fachbeitrag 04Eigentum und Mieterträge gezielt trennen – je nachdem, wer die Einnahmen erhalten und versteuern soll.
Fachbeitrag 05Vorsteuer aus Kauf und Sanierung erstattet erhalten – und zehn Jahre lang keine Rückzahlung riskieren.
Fachbeitrag 06Immobilie oder Gesellschaft kaufen? Grunderwerbsteuer und künftige Abschreibung werden mit der Kaufform festgelegt.
FachbeitragDie meisten dieser Fehler passieren einmal – und wirken dann über die gesamte Haltedauer. Umso wichtiger ist, sie vor der nächsten Entscheidung zu kennen.

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Wie der Verkauf an die eigene GmbH Grunderwerbsteuer spart und Mieterträge niedrig besteuert.
Artikel lesenDrei Seiten zum Abhaken: Abschreibung, Sanierung, laufende Einkünfte und Eigentumsstruktur – mit allen wichtigen Grenzen, Fristen und Verweisen auf die Fachbeiträge.
Neun Fragen, rund zwei Minuten: Sie sehen, welche der sieben Gestaltungen für Ihren Bestand eine nähere Prüfung verdienen.
60 Minuten mit Stefan Staib, vorbereitet durch eine schriftliche Analyse: welche Hebel bei Ihren Objekten greifen und mit welcher Größenordnung. 595 € inkl. USt.
Von der Beauftragung des Gutachtens über die Sanierungsplanung bis zur neuen Struktur – auf Wunsch zusammen mit Ihrer bisherigen Steuerberatung.
Steuerberater, Diplom-Betriebswirt, Master of International Taxation
Als ehemaliger Leiter der Steuerabteilung eines der größten europäischen Immobilienkonzerne, seinerzeit börsennotiert im MDAX, bringt Stefan Staib fundierte Erfahrung in der Besteuerung und Strukturierung von Immobilien mit. Seit 2013 ist er Gesellschafter und Geschäftsführer von Lighthouse. Sein Fokus: steuerlich durchdachte Immobilienstrukturen, der Aufbau und Schutz von Vermögen und die vorausschauende Nachfolgeplanung.
Einzelne Prüfpunkte wie Kaufpreisaufteilung, 15-%-Grenze oder Familienmiete lohnen sich schon bei einer Wohnung. Strukturelle Wege wie eine Familiengesellschaft oder eine Immobilien-GmbH werden meist ab mehreren Einheiten oder einem Immobilienvermögen von etwa einer Million Euro interessant.
Grundsätzlich ja. Ob und ab wann sich die kürzere Nutzungsdauer auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind ein sorgfältig begründetes Gutachten und das Verhältnis von Kosten und Steuerwirkung.
Vor allem dann, wenn Sie Mieterträge nicht für den Lebensunterhalt benötigen, sondern ansparen und reinvestieren möchten. Für die Übertragung bestehender Objekte spielen Grunderwerbsteuer und die Zehnjahresfrist eine große Rolle.
Auf einen schriftlichen, fremdüblich durchgeführten Mietvertrag und eine Miete von mindestens 66 % der ortsüblichen Miete. Prüfen Sie die Miete regelmäßig, denn steigende Mietspiegel lassen ältere Familienmieten unbemerkt unter die Grenze rutschen.
Nein. Struktur-Check, Strukturgespräch und Gestaltungsberatung sind unabhängig von Ihrer laufenden Steuerberatung möglich. Auf Wunsch stimmen wir uns mit ihr ab.
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