
Neuer Freibetrag? Warum die Erbschaftsteuer jetzt in Bewegung ist.
Bundesverfassungsgericht, Lebensfreibetrag, Unternehmensfreibetrag – und warum das geltende Recht für viele Familien günstiger ist.
Artikel lesenWer früh und in Schritten überträgt, spart oft sechsstellige Steuerbeträge – und behält trotzdem Mieteinnahmen und Mitsprache. Wir entwickeln mit Ihnen den Fahrplan, der zu Ihrer Familie passt.
Für Eigentümer vermieteter Immobilien – und für Kinder, die das Thema mit ihren Eltern angehen möchten.
Jedes Kind kann von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei erhalten – und das alle zehn Jahre erneut. Wer erst im Erbfall überträgt, nutzt diese Freibeträge nur einmal.
Vereinfachte Darstellung bei beiden Elternteilen als Schenkern. Die Erbschaftsteuer steht derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht und in der politischen Reformdiskussion – das geltende Recht ist für frühe, planvolle Übertragungen günstig.
Ein 65-jähriger Vater schenkt seiner Tochter ein Mehrfamilienhaus mit einem Steuerwert von 1,2 Mio. €. Behält er sich den Nießbrauch vor, bleiben die Mieteinnahmen bei ihm – und der Wert der Schenkung sinkt um den Kapitalwert des Nießbrauchs.
Vereinfachtes, illustratives Beispiel: Jahresreinertrag 54.000 €, Vervielfältiger gerundet, Freibetrag 400.000 €. Kein Ergebnis für einen konkreten Fall.
Welche Gestaltung passt, hängt von Ihrem Bestand, Ihrer Versorgung, Ihrer Familie und Ihrem Zeithorizont ab. Zu jedem Weg finden Sie einen ausführlichen Fachbeitrag.
Eigentum übertragen, Mieteinnahmen behalten, Schenkungsteuer deutlich senken.
Fachbeitrag 02Anteile schrittweise übertragen – die Entscheidungen bleiben über den Gesellschaftsvertrag bei Ihnen.
Fachbeitrag 03Zum Marktwert an die Familien-KG verkaufen: steuerfreie Tilgung für Sie, neue Abschreibung für die Kinder.
Fachbeitrag 04Vermögen steuerfrei zwischen Ehepartnern verlagern – damit beide Eltern ihre Freibeträge nutzen können.
Fachbeitrag 05Bestand bündeln, Grunderwerbsteuer reduzieren und Anteile später planvoll übertragen.
Fachbeitrag 06Größere Vermögen über Generationen zusammenhalten und vor Zersplitterung schützen.
FachbeitragViele Übertragungen scheitern nicht an der Steuer, sondern an Details im Vertrag, an der Reihenfolge oder am Zeitpunkt.

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Wie Eltern Vermögen früh an die nächste Generation geben – und dabei Erträge und Entscheidungen in der Hand behalten.
Artikel lesenVier Seiten, sieben Abschnitte zum Abhaken: Bestandsaufnahme, Ziele und Familie, steuerlicher Rahmen, Gestaltungswege, Absicherung im Vertrag, Testament und Vorsorge sowie die Unterlagen für das Erstgespräch.
60 Minuten mit Stefan Staib, vorbereitet durch eine schriftliche Analyse Ihrer Angaben: welche Wege infrage kommen, in welcher Reihenfolge und mit welcher Größenordnung. 595 € inkl. USt.
Wir rechnen die Varianten durch – Schenkungsteuer, Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer – und legen mit Ihnen die Schritte über die nächsten Jahre fest.
Gemeinsam mit Ihrem Notar: Verträge, Gesellschaften, Steuererklärungen. Und danach die laufende Begleitung, damit die nächste Zehnjahresperiode nicht ungenutzt verstreicht.
Steuerberater, Diplom-Betriebswirt, Master of International Taxation
Als ehemaliger Leiter der Steuerabteilung eines der größten europäischen Immobilienkonzerne, seinerzeit börsennotiert im MDAX, bringt Stefan Staib fundierte Erfahrung in der Besteuerung und Strukturierung von Immobilien mit. Seit 2013 ist er Gesellschafter und Geschäftsführer von Lighthouse. Sein Fokus: steuerlich durchdachte Immobilienstrukturen, der Schutz von Vermögen und die vorausschauende Nachfolgeplanung.
Spürbar ab einem Immobilienvermögen, das die Freibeträge übersteigt – grob ab einer Million Euro je Kind. Darunter reichen oft die persönlichen Freibeträge und ein sorgfältiger Schenkungsvertrag.
So früh wie möglich. Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung; jede ungenutzte Periode lässt sich nicht nachholen. Viele Familien beginnen zehn bis zwanzig Jahre vor dem geplanten Ruhestand.
Ja, wenn Sie sich den Nießbrauch vorbehalten oder die Immobilie an die Kinder verkaufen und den Kaufpreis als Darlehen stunden. Welcher Weg besser passt, hängt von Ihrer Versorgung und Ihren Zielen ab.
Über eine Verteilung nach Wert, über gemeinsame Beteiligungen in einer Familiengesellschaft oder über Ausgleichsregelungen im Vertrag. Das gehört von Anfang an in die Planung.
Ja. Grundstücksübertragungen und viele Gesellschaftsverträge müssen notariell beurkundet werden. Wir arbeiten eng mit Notaren zusammen und bereiten die steuerliche Seite vor.
Nein. Das Strukturgespräch und die Planung der Übertragung sind unabhängig von Ihrer laufenden Steuerberatung möglich.
Sprechen wir darüber, wie Ihre Immobilien geordnet, steuerlich klug und familiengerecht an die nächste Generation gehen.